Schweizerischer Gemeindeverband
Postfach
Solothurnstrasse 22
CH-3322 Urtenen-Schönbühl
Tel. 031 858 31 16
Fax 031 858 31 15
 
 
Fachartikel Marktplatz
suchen
Schweizerischer Gemeindeverband Association des Communes Suisses Associazione dei Comuni Svizzeri Associaziun da las Vischnancas Svizras
Anzahl Poststellen nicht weiter reduzieren

Der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Postverordnung Stellung genommen. Er setzt sich für eine flächendeckende, qualitativ und quantitativ hochstehende und für alle Regionen und deren Bewohnerinnen und Bewohner gleichwertige Versorgung mit öffentlichen Dienstleistungen ein. Diese sei eine unabdingbare Voraussetzung für eine solidarische Schweiz. Der Verband betont, er bedaure es, dass sowohl die Qualität als auch die Quantität des Service public insbesondere in ländlichen Gebieten und in Bergregionen in den vergangenen Jahren abgenommen hätten. «Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden», fordert der SGV.
Für den Verband ist eine funktionierende Grundversorgung nicht nur mit Postdienstleistungen, sondern auch mit einer gleichwertigen postalischen Infrastruktur ein zentrales Anliegen. In ländlichen Regionen und im Berggebiet, insbesondere in kleineren Tourismusorten, sei sie eine unerlässliche Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit der Regionen. Der SGV ist grundsätzlich der Meinung, dass innovative Lösungen – beispielsweise Postagenturen – in einzelnen Gemeinden für die Kunden durchaus interessant sein können. Wichtig sei, dass sie in enger Absprache mit den jeweiligen Gemeindebehörden getroffen und auf die örtlichen und regionalen Verhältnisse abgestimmt würden.
Als Massnahme zur Sicherstellung der landesweit guten Qualität der Grundversorgung wird im Verordnungsentwurf die Erreichbarkeit des Poststellen- und Postagenturnetzes verbindlich festgehalten. So müssen Postdienstleistungen für 90 Prozent der Bevölkerung innert 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr erreichbar sein. Dies ergibt ein Netz von rund 2200 Poststellen beziehungsweise Agenturen –  dazu kommt der Hausservice. Diese Vorgabe wird vom SGV unterstützt. Zusätzlich verlangt der SGV eine Präzisierung, wonach eine minimale Anzahl von 700 Poststellen in der Verordnung festgelegt wird. Eine Bestimmung, in jeder bewohnten Raumplanregion müsse mindestens eine Poststelle vorhanden sein, würde im Extremfall zu lediglich 30 Poststellen führen.

Detaillierter Artikel in der «Schweizer Gemeinde» vom 15. Mai